Wertermittlung für Immobilien
Verkehrswertgutachten
In einem detaillierten Gutachten werden alle objektbezogenen Daten ausgewertet. Umfangreiche individuelle Berechnungen und Analysen unter Berücksichtigung der marktspezifischen Situation und detaillierte Begründungen und Erläuterungen führen zu einem allgemein anerkannten Gutachten.
Oftmals überzogene Kaufpreisforderungen können durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens neutral beurteilt werden und sind somit ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Kaufpreisverhandlung.
Auch bei einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung oder als Entscheidungsgrundlage für Kapitalanlagen und Zwangsversteigerungen kann durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens eine fachmännische und seriöse Argumentationsgrundlage geschaffen werden, da die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke unparteiisch und unabhängig erstellt wird.
Ein komplettes Gutachten ist durch die ausführliche Lage- und Baubeschreibung, die umfangreichen Anlagen sowie die Fotodokumentation, auch für Nicht-Experten bzw. nicht sachkundige Personen jederzeit nachvollziehbar. An ein komplettes Gutachten über den Verkehrswert nach §194 BauGB werden ganz bestimmte Anforderungen gestellt, die sich auch in der Ausführlichkeit widerspiegeln. Soll das Gutachten gerichtsfest sein oder zur Vorlage bei Behörden, Banken und Institutionen dienen, muss ein detailliertes Verkehrswertgutachten erstellt werden.
Mit Hilfe der Eckdaten wie Alter, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Lage, Zustand etc., wird anhand anerkannter Bewertungsmethoden (Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren) ein marktkonformer Wert der Immobilie ermittelt. Dazu gehört eine gründliche Besichtigung des Objektes.
Kurzgutachten
Kurzgutachten sind für diejenigen sinnvoll, die ein kurz gefasstes Gutachten (kürzere Objektbeschreibung und keine Erläuterungen der Fachbegriffe) eines Gebäudes oder Grundstücks benötigen.
Grundsätzlich sind Kurzgutachten nicht gerichtstauglich, aber oft eine angemessene Form einer Immobilienbewertung. So kann das Kurzgutachten beispielsweise zur Überzeugung eines Verhandlungspartners von einem realistischen Verkehrswert oder als vorgerichtliche Entscheidungshilfe dienen.
Bei der Erstellung eines Kurzgutachtens sind die Berechnungen identisch mit einem kompletten Verkehrswertgutachten. Es fehlen aber die Beschreibung der Lage, die Baubeschreibung sowie die Anlagen (Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Fotos). Wenn die Beteiligten das Objekt kennen, stellt dies meistens kein Problem dar. Unterstellt man gleiche Bedingungen und Grundlagen, ist das Ergebnis eines Kurzgutachtens mit dem anderer eventuell vorhandener Gutachten vergleichbar. Nachteilig ist, dass es ohne Objektbesichtigung für Objektunkundige nicht nachvollziehbar ist.
Der geringere Aufwand für die Erstellung des Kurzgutachtens spiegelt sich natürlich im Preis wieder. Er ist aber auch (wie beim kompletten Verkehrswertgutachten) vom ermittelten Verkehrswert und den Schwierigkeiten abhängig. Jede Immobilie ist einzigartig. Unabhängig von der Gutachtenart bleibt das Sammeln von Informationen, die Recherche und Analyse der Marktdaten durch den Gutachter eine oft unterschätzte zeitaufwändige Tätigkeit.
Wertexpertise
Häufig ist eine Nachvollziehbarkeit der Bewertung durch Dritte aufgrund fehlender Beschreibungen nicht erforderlich.
Wenn dies der Fall sein sollte, ist eine Wertexpertise eine geeignete Lösung, um kostengünstig den Marktwert einer Immobilie zu bestimmen.
Die Wertexpertise beinhaltet keine Beschreibung des Grundstücks, der baulichen Anlage und der Lage des Objekts sowie keine Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten der Verkehrswertermittlung. Wertexpertisen werden nur bei Immobilien durchgeführt, bei denen keine Besonderheiten vorliegen. Diese sind beispielsweise übergroße Grundstücke, Rechte und Belastungen, Gebäuden bzw. Anbauten mit unterschiedlichen Baujahren, wesentliche Baumängel bzw. Modernisierungsaufwendungen, Mietbesonderheiten etc. Für eine Wertexpertise ist eine vorherige Objektbesichtigung zwingend erforderlich!
Ortsbesichtigung
Die Objektbesichtigung gliedert sich in der Regel in folgende Bereiche:
- Hülle des Hauses (Rohbau, Fassade, Fenster, Türen, Dach, Dachentwässerung, Schornstein)
- Haustechnische Installationen (Badinstallationen und Ausstattung, Wärmeerzeuger zur Beheizung, Warmwasser-Brauchwasserbereitung, Elektro-Leitungsnetz, Wasser- und Versorgungsleitungen)
- Außenanlagen und Gebäudeumfeld (Zuwege zum Haus, Pkw-Stellplätze, Garagen, Einfriedungen, Außentreppen)
Wohn- und Mietflächenüberprüfung
Sie haben eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder sind Eigentümer. Die Angaben zur Größe des Wohnraums sind im Miet- bzw. Kaufvertrag enthalten.
Diese Größenangabe können mit moderner Messtechnik überprüft und die genauen Raumgrößen ermittelt werden. So können Sie sich sicher sein, dass die Angaben zur Wohnfläche im Miet- oder Kaufvertrag den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen.
Folgende Leistungen kann ich Ihnen anbieten:
- Wohnflächenberechnung auf Basis der Vorschriften der Wohnflächenverordnung (WoFIV)
- Mietflächenermittlung gewerblicher Räume nach gif-Richtlinie MF-G, MF-H oder MF-B.
- Nutzflächenermittlung nach DIN 277
- Komplettes Gebäudeinnenaufmaß
Die Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgt nach Ihren Vorstellungen, entweder als Plan, tabellarische Zusammenstellung oder wenn gewünscht auch in Kombination aus beidem.
Grundrissdigitalisierung
Sollten Sie keine Planunterlagen haben oder benötigen Sie für die Vermarktung oder Vermietung einer Immobilie Grundrisse, erstelle ich für Sie unter Hinzuziehung kooperierender Partnerunternehmen schnell und professionell Grundriss-Grafiken für Exposés oder die Veröffentlichung im Internet.
Die Ausarbeitung der Pläne, der darzustellende Planinhalt und die Wahl des Maßstabes erfolgt nach Abstimmung und unter Beachtung des Verwendungszweckes. Auf Basis von Vermessungsskizzen oder alten Plänen zeichne ich ansprechende und übersichtliche Grundrisse, welche in Größe und Gestaltung für die Verwendung in Onlineportalen und Printmedien optimiert werden können. Für die Erstellung von Verkaufsunterlagen werden in der Regel einfache, farbig ausgearbeitete Flächenpläne benötigt. Gleiches gilt für die Anlage von Mietflächennachweisen bzw. Mietflächenberechnungen.
Anders sieht es bei der Ausarbeitung eines Innenaufmaßes aus, welches als Grundlage für eine Umbauplanung dienen soll. Hier werden detailliertere Planausführungen benötigt, die dem Architekten alle notwendigen Informationen liefern.
Die Kosten für eine Mietflächenermittlung sind abhängig von der Größe der Mietfläche, der Anzahl der Räume, deren Zuschnitt (rechteckig oder unregelmäßig), den Besonderheiten (Dachschrägen, Zugänglichkeit bzw. Messfreiheit) und der Entfernung zum Objekt.
Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen finden Sie in meinem Lexikon zur Wertermittlung von Immobilien.