Leitsätze
Als zertifizierter und verbandszugehöriger Sachverständiger fühle ich mich den Verhaltensregeln, die durch die Muster-Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben werden, verpflichtet.
Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer
- weisungsfreien
- unabhängigen
- gewissenhaften und
- unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 Sachverständigenordnung (SVO).
Die Pflichten eines Sachverständigen sind demnach im Wesentlichen folgende:
Persönliche Aufgabenerfüllung
Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf (§ 13 SVO).
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Jeder Sachverständige verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
Schweigepflicht
Kenntnisse, die ich während meiner Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung meiner oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).
Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um mein Wissen und meine Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen, ist für mich regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität (§ 16 SVO).