• Das fachmännische Gutachten mit Bildbeweis

Das fachmännische Gutachten mit Bildbeweis

Das fachmännische Gutachten mit Bildbeweis

Gutachten

Was ist ein Gutachten?

Was ist ein Gutachten?

Ein Gebäude bedarf einer kontinuierlichen Wartung und Pflege. Bauschäden können sowohl durch äußere Einflüsse, als auch durch handwerkliche Ausführungsmängel entstehen. Die Alterung verwendeter Baustoffe oder angewandte Bautechniken, falsches Wohnverhalten der Nutzer hinsichtlich bauphysikalischer Anforderungen, die Abnutzung, eine permanente Durchfeuchtung von Bauteilen und Witterungseinflüsse sind häufige Ursachen entstehender Bauschäden. Doch auch erhebliche Ausführungsfehler während der Bauphase können zu irreparablen Schäden führen.

Häufig auftretende Ursachen sind:

  • Schäden durch Schimmelpilz und Feuchtigkeit
  • Schäden an der Bauwerksabdichtungen und daraus folgende Wasserschäden
  • Schäden durch Mängel an der Wärmedämmung von Gebäuden sowie der Luft- und Dampfdichtigkeit.
  • Schäden durch Risse am Haus sowie im Außen- und Innenputz
  • Schäden am Bau allgemein

Bauschadensgutachten werden in der Regel zur Beurteilung von Schäden an Gebäuden und zur Ermittlung der Ursachen in Auftrag gegeben. Mit dieser Kenntnis kann eine wirkungsvolle Schadensbeseitigung durchgeführt und der gewünschte Zustand dauerhaft wieder hergestellt werden.

Nach der Feststellung eines vorhandenen Schadens kommt es häufig zum Konflikt zwischen zwei oder mehrerer Parteien. Die Erstellung eines Bauschadengutachtens aus dem die Ursache des Schadens, der Schadenswert und der Lösungsweg anhand der wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen hervor gehen ist eine fachmännische und seriöse Argumentationsgrundlage und somit eine maßgebliche Hilfe zur Klärung auftretender Konflikte. Hierfür können folgende Aspekte betrachtet werden:

Bauschadensgutachten

Bauschadensgutachten

Bauschadensgutachten werden als Gerichtsgutachten und als Privatgutachten beauftragt. Sie können auch als Schiedsgutachten oder für eine selbstständige Beweissicherung erstellt werden.

Folgende Leistungen kann ich Ihnen anbieten:

  • Feststellung und Bewertung von Schäden an Gebäuden
  • Aufnehmen und Dokumentation der Schäden und Mängel
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Erörtern der notwendigen Maßnahmen
  • Hinweis zu künftigen Schadensrisiken
  • Erläuterung von baufachlichen Zusammenhängen
  • Kontrolle der Einhaltung Ausführungsvorschriften, DIN Normen
  • Bewertung von Planungs-und Ausführungsunterlagen
  • Kostenschätzung für die Beseitigung von Bauschäden und Mängeln
  • Ermittlung von Schadensummen und Wertminderungen
  • Bauabnahme – Beweissicherung
  • Fachliche Bewertung vorliegender Gutachten

Sanierungsgutachten

Sanierungsgutachten

Jedes Gebäude ist wie deren Nutzer einzigartig und erfordert nach der Schadensanalyse ein dem Schadensbild angepasstes Sanierungskonzept. Dieses wird mit Hilfe langjähriger Erfahrungswerte für das jeweilige Objekt fachgerecht ausgearbeitet und ermöglicht eine umfassende und dauerhafte Sanierung der Schäden. Insbesondere stehe ich Ihnen bei folgenden Problemen gerne beratend zur Seite:

  • Beratung zum schadenfreien Bauen
  • Objekterfassung und Sanierungskonzepterstellung
  • Erstellung und Bewertung von Sanierungsplänen und -verfahren
  • Beratung bei Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung
  • Kostenschätzung der Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Bewertung in Bezug auf Energieeinsparverordnung
  • Energetische Sanierung – Energiegutachten – Energiepass

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten

Wird dem Versicherer ein Schaden im Rahmen einer bestehenden Gebäudeversicherung angezeigt, hat dieser zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um eine versicherte Schadensursache handelt. Dabei können z.B. folgende Fragen Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben:

    War unsachgemäßes, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Nutzerfehlverhalten schadensursächlich oder trug dieses zu einem bestimmten Teil zum Schaden bei?

    Waren bauliche Mängel an der Gebäudekonstruktion ursächlich für den entstandenen Schaden? (Beispielsweise das Einstürzen einer Dachkonstruktion während eines Sturmes. War die Befestigung der Dachkonstruktion regelgerecht ausgeführt? Wäre die Dachkonstruktion auch bei regelgerechter Ausführung eingestürzt?)

    Kann der entstandene Schaden durch das behauptete und versicherte Ereignis (z.B. Sturm) entstanden sein? Sind vielleicht andere Ursachen auszumachen, welche zu dem Schaden geführt haben können (beispielsweise ein übergelaufenes Waschbecken, welches im Rahmen einer Leitungswasserversicherung – Leitungsbruch reguliert werden soll)?

Auch bei bestehender Leistungspflicht des Versicherers sind Fragen hinsichtlich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür erforderlichen Kosten sowie des verbleibenden technischen Minderwertes zu beantworten. Weiterhin ist die Schadensbeseitigung zu veranlassen und fachlich zu überwachen.

Gutachten im Rahmen von Beweissicherungen

Gutachten im Rahmen von Beweissicherungen

Die Beweissicherung oder Bauzustandsdokumentation ist stets durchzuführen, wenn eine Baumaßnahme im Bereich bereits bestehender Bebauung realisiert wird und die Gefahr besteht, dass Schäden an der Nachbarbebauung entstehen könnten. Aufgrund der heutigen Bauverfahren und des bestehenden Zeitdrucks ist dies praktisch immer der Fall. Schäden an der Nachbarbebauung könnten beispielsweise entstehen durch:

  • Erschütterungen durch Verdichtungsgeräte
  • Setzungen durch Tiefergründungen oder durch die Wasserhaltung
  • Setzungen durch zusätzliche Belastung des Baugrundes

Bei der Beweissicherung geht es darum, den Zustand der Nachbarbebauung vor Baubeginn beweisbar festzuhalten. Werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch die Nachbarn Schäden aus Einwirkungen durch den Baubetrieb behauptet, findet sich der Bauherr vor Gericht regelmäßig in der Beweispflicht dafür, dass diese Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortende Baumaßnahme verursacht sind.

Liegt eine Beweissicherung eines Sachverständigen vor, aus welcher hervorgeht, dass die entsprechenden Schäden bereits im Vorfeld vorhanden waren, kann dieser Beweis unkompliziert erbracht werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird dadurch bereits im Vorfeld vermieden

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Ingenieurbüro Zourlidis

Dipl.-Ing. Joannis Zourlidis
Am Niedwald 28
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