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Baubegleitung & Beratung

 

Bauberatung

Bauberatung

Entsprechendes Fachwissen über die Anwendung von Bautechniken, dem Einsatz von Baumaterialien sowie der Einhaltung von notwendigen Qualitätsstandards garantieren einen reibungslosen Ablauf eines Bauvorhabens und reduzieren dadurch unnötige Kosten und Zeitverluste.

Bereits in der Planungsphase ( Entwurfs- und Genehmigungsplanung) unterstütze ich Bauherren, eine optimale Ausführungsvariante zu finden, indem verschiedene Bauweisen, Baustoffe und Baukonstruktionen miteinander verglichen und die bautechnisch sinnvollste und kosteneffizienteste Lösung entwickelt wird.

Während der Bauphase biete ich Hilfestellung bei der Organisation und der Abwicklung von Bauprojekten. Hierbei überwache ich die zu erbringenden Leistungen auf Ihre Qualität und Termingerechtigkeit. Dadurch werden Ausführungsmängel vermieden, die sich nach der Abnahme zu wesentlichen Bauschäden entwickeln können. Die Ausführungsqualität wird durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen, baurechtlich eingeführten Normen bestimmt. Darüber hinaus erstelle ich Bauablauf- und Einbauempfehlungen, die einen ungestörten Ablauf des Vorhabens gewährleisten.


Baumanagement, Baucontrolling in der Planungsphase

Baumanagement, Baucontrolling in der Planungsphase

Bauberatung und Betreuung des Bauherren, Käufers und Mieters bei der Planung, dem Kauf und Mietung einer Immobilie

  • Ortsbesichtigung des Kauf- oder Mietobjektes zur Bewertung des Zustandes und zur Festlegung weiterer notwendiger Schritte
  • Durchführung von Plausibilitätsberechnungen zur Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises. Bei Bedarf wird auch ein zur Finanzierung des Objektes erforderliches Wertermittlungsgutachten erstellt.
  • Technische Prüfung bzw. Formulierung der technischen Anforderungen im Bau- oder Kaufvertrag an den Unternehmer hinsichtlich Zahlungsmodalitäten, Termine, Abrechnung etc.
  • Prüfung der Baubeschreibung nach den Kriterien: Kostensicherheit, Qualitätssicherheit und Terminsicherheit.
  • Beratung des Bauherrn vor Einholung von Angeboten für verschiedene Bauleistungen und Bewertung der Angebotsrückläufe.
  • Mitwirkung und Unterstützung des Bauherrn bei Vertragsverhandlungen mit dem Auftragnehmer und Beratung beim Abschluss eines Werkvertrages.
  • Lösung wichtiger, schadensträchtiger Detailpunkte aus der architektonischen Planung und Beratung zur grundsätzlichen Konzeption eines Bauwerkes im Hinblick auf die zu erwartenden, schadensauslösenden Einwirkungen.
  • Sanierungsberatung bei aufgetretenen Bauschäden (z.B. Schimmel, Schimmelberatung, Verbesserung des Wärmeschutzes, Energieeinsparung) und Planung von Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Präsentation von Maßnahmen und Lösungen in Eigentümerversammlungen.

Selbstverständlich stehe ich ebenso für alle anderen bautechnischen Fragen zur Verfügung.


Baubegleitende Qualitätskontrolle in der Bauphase

Baubegleitende Qualitätskontrolle in der Bauphase

Baubegleitung durch Beratung und Betreuung beim Umbau, Sanierung sowie bei der Haus- und Wohnungsrenovierung oder Neugestaltung

Hierbei erfolgt eine Kontrolle der Bauausführungen auf vertraglich geschuldete und fachlich korrekte Leistungserbringung und deren Durchsetzung sowie die Durchführung und Koordination von Qualitätsprüfungen, Bauabnahmen und Bauzustandsbewertungen.

Zu den wichtigen Baustadien werden Ortsbesichtigungen vereinbart und nach Erfordernis Stellungnahmen darüber erstellt. Die Zusammenstellung von Prüfungsergebnissen erfolgt in entsprechenden Prüfprotokollen einschließlich einer Bilddokumentation zur Beweissicherung. Eine lückenlose Dokumentation und Begutachtung trägt bereits frühzeitig zur Vermeidung von Baumängeln und -schäden bei.

Auch Bauherren, die bereit sind, Ihr Werk selbst zu verwirklichen, werden in konstruktiven, bauphysikalischen und sonstigen technischen Fragen vor Ort bei der Umsetzung unterstützt und bei der Ausführung beraten.
Es erfolgt eine Überprüfung der einzelnen Bauphasen während des Roh- und Ausbaus und hierbei insbesondere im Bereich des Bautenschutzes und der Bauwerksabdichtung sowie im Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Darüber hinaus wird auch eine Begutachtung des Innenausbaus, der Dachkonstruktion und der Fassaden- und Außenwandkonstruktionen durchgeführt.

Ziel der baubegleitenden, bautechnischen Qualitätskontrolle ist es, ein regelgerechtes, mangel- und schadensfreies Bauwerk zu realisieren, langwierige Streitigkeiten und kostenintensive Bauprozesse zu vermeiden. Baumängel wie Risse, Schimmel, Mängel im Wärmeschutz, Wasserschaden, erhöhte Baufeuchte und sonstige Bauschäden können so vermieden werden. Als Sachverständiger biete ich Ihnen eine effiziente und neutrale Qualitätsüberwachung an.

Folgende Arbeitsschritte werden dabei immer wieder erforderlich:

  • Überprüfung der fachgerechten Ausführung und Qualitätsprüfung der Arbeiten während der Ortsbesichtigungen.
  • Mitwirkung und baufachliche Unterstützung des Bauherrn bei Gesprächen mit Auftragnehmern.
  • Vorbegehungen vor der Schlussabnahme zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen und Verzögerungen des geplanten Fertigstellungstermins.
  • Baufachliche Mitwirkung bei der Schlussabnahme, Feststellung und Dokumentation der Abnahmemängel. Auf Grundlage dieser Beurteilung wird dann die Abnahme bezüglich der festgestellten Mängel vorbehalten und der Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
  • Baufachliche Abnahme der Mängelbeseitigungsleistungen und Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse in einem Mängelbericht und ggf. in einer Bilddokumentation zur Beweissicherung.
  • Management der Beseitigung von Abnahmemängeln sowie technische Beratung bei der Feststellung und Beseitigung von Gewährleistungsmängeln im Rahmen der Gewährleistungsfrist.
  • Baufachliche Plausibilitätsprüfung von Nachträgen sowie Abschlags- und Schlussrechnungen auf Vertragskonformität, Fälligkeit und Angemessenheit und Überprüfung der Fälligkeit von Rechnungen des Bauträgers unter Berücksichtigung vorhandener Ausführungs- und Abnahmemängel.

Bauleitung, Bauüberwachung

Bauleitung, Bauüberwachung

Unter dem Stichwort Bauüberwachung wird die klassische Ingenieur- bzw. Architektentätigkeit verstanden, den Bauablauf sowohl hinsichtlich der Termintreue, als auch und besonders im Hinblick auf die fachgerechte Ausführung zu überwachen.

Als freier Sachverständiger für Schäden am Gebäude bin ich für diese Aufgabe besonders qualifiziert. Als Diplom-Bauingenieur führe ich Bauüberwachungen bereits seit mehr als 15 Jahren durch.

Bei fachlich anspruchsvollen Bauwerken oder schwierigen Baubedingungen ist auch im Bereich der Bauüberwachung die Einschaltung eines Sachverständigen sinnvoll.

Schon in der Planungsphase werden die zu erbringenden Leistungen ausgeschrieben und an Fachbetriebe zur Angebotseinholung übermittelt. Die Angebotsrückläufe werden anschließend ausgewertet und in einem Preisspiegel gegenübergestellt. Anschließend wird zusammen mit dem Bauherren die richtige Fachfirma ausgewählt und beauftragt.

Während der Bauphase werden die zu erbringenden Leistungen auf Ihre Qualität und Termingerechtigkeit überwacht. Eine richtige Terminplanung ersetzt die Improvisation und somit auch Ärger. Es werden Ausführungsmängel vermieden, die sich nach der Abnahme zu wesentlichen Bauschäden entwickeln können. Die Ausführungsqualität wird durch die einschlägigen, baurechtlich eingeführten Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestimmt.


Bauabnahme

Bauabnahme

Die Abnahme eines Bauwerkes – das heißt die Bestätigung des Bestellers gegenüber dem Unternehmer, dass dieses im wesentlichen dem vereinbarten Werk entspricht – löst weitreichende rechtliche Wirkungen aus.

Zwar ist mit einer Abnahme nicht verbunden, dass später entdeckte Mängel nicht mehr geltend gemacht werden können, doch findet in diesem Fall bereits eine sogenannte Beweislastumkehr statt. Das bedeutet, während vor der Abnahme der Unternehmer dafür beweispflichtig ist, dass sein Werk frei von Mängeln ist, hat nach erteilter Bauabnahme nun der Besteller (Bauherr) zu beweisen, dass ein von ihm gerügter Mangel tatsächlich vorliegt und dass dieser vom Unternehmer zu verantworten ist.

Die Bauabnahme stellt also einen wichtigen Kontrollakt am Ende eines Hausbaus dar, welcher immer von besonders fachkundigen Personen durchgeführt werden sollte. Als Sachverständiger begleite ich Sie bei der Abnahme Ihres Bauvorhabens und zeige bestehende Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung auf. Auf Grundlage dieser Beurteilung wird dann die Abnahme bezüglich der festgestellten Mängel vorbehalten und der Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

  • Vorbegehungen vor der Schlussabnahme zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen und Verzögerungen des geplanten Fertigstellungstermins.
  • Baufachliche Mitwirkung bei der Schlussabnahme, Feststellung und Dokumentation der Abnahmemängel. Auf Grundlage dieser Beurteilung wird dann die Abnahme bezüglich der festgestellten Mängel vorbehalten und der Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
  • Baufachliche Abnahme der Mängelbeseitigungsleistungen und Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse in einem Mängelbericht und ggf. in einer Bilddokumentation zur Beweissicherung.
  • Management der Beseitigung von Abnahmemängeln sowie technische Beratung bei der Feststellung und Beseitigung von Gewährleistungsmängeln im Rahmen der Gewährleistungsfrist.

Schlichtung

Schlichtung

Im Verlauf eines Bauvorhabens kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Parteien über die regelgerechte Ausführung. Zumeist sind die Gemüter dann erhitzt, sodass es letztlich nicht mehr möglich ist, das Problem einvernehmlich zu lösen.

Deshalb ist es hier sinnvoll, gemeinsam einen Sachverständigen zu beauftragen und diesem die Beurteilung des Problems zu übertragen. So ist ein unparteiliches Urteil sichergestellt und eine regelgerechte Fortführung des Bauvorhabens ist möglich.

Dabei treten nicht nur Fälle auf, in welchen der Besteller Mängel beim Unternehmer rügt. Oftmals entstehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Architekten, Ingenieuren, Fachplanern und Bauherren über die Notwendigkeit von Abdichtungen, Wärmedämmungen, Dachabdichtungen, etc. Der Architekt oder Ingenieur kommt dabei in die missliche Lage, Bedenken über die vorgesehene Art der Ausführung anzumelden, was ihnen in den Augen des Bauherren nicht unbedingt zu einem guten Ansehen verhilft.

Unter Einschaltung eines Sachverständigen können die Bedenken unparteilich untermauert oder widerlegt werden. Er berät beide Parteien über die Notwendigkeit verschiedener Maßnahmen und die möglichen Folgen der Unterlassung.

Kontaktaufnahme

Ingenieurbüro Zourlidis

Dipl.-Ing. Joannis Zourlidis
Am Niedwald 28
65933 Frankfurt am Main


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